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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW) (AöR) ist bemüht, ihre Internetseite sfbw.info in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.sfbw.info.


 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte der Internetseite sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

2a. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG       

  • Die Website ist nur teilweise ohne Tastatur nutzbar
  • Im Kontaktformular wird keine Hilfestellung zum Ausfüllen bereitgestellt
  • Es existiert keine Dokumentation von Kompatibilität und Barrierefreiheit
  • Es existiert keine Barrierefreie Dokumentation der Website
  • Es fehlen Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
  • Im Hauptmenü ist die Tastaturbedienung nur mit Einschränkungen möglich
  • Die semantischen Informationen der Website (Name, Rolle, Wert) sind nicht verfügbar
  • Es können Fehler in der Überschriftenhierarchie vorliegen oder Links unverständlich sein.
  • Verwendung von unterstrichenem Text nicht nur für Verlinkungen
  • Es fehlen teilweise alternative Textinhalte für Bilder und Tabellen
  • Dokumente, die heruntergeladen werden können, sind nicht immer mit dem Dateityp gekennzeichnet, in dem sie vorliegen
  • Nicht alle Dokumente liegen in einer barrierefreien Fassung vor.
  • Es wird kein technischer Support über verschiedene Kanäle wie Telefon oder Mail angeboten

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.06.2022 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO) gemäß Paragraf 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (AöR)

Wilhelmsplatz 11

D-70182 Stuttgart

Telefon: +49 711 -23991-0

kontakt(at)sfbw.info

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (AöR) wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls dieLandesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (AöR) nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte

Simone Fischer

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: +49 711 279-3360

poststelle(at)bfbmb.bwl.de

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

 

SFBW
Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (AöR)
Wilhelmsplatz 11
D-70182 Stuttgart

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